Kostenpflichtige Schriften (z.B. von MyFonts) und die DSGVO
Die Lizenz zur Nutzung kostenpflichtiger Schriften umfasst i.d.R. eine gewisse Anzahl an Seitenaufrufen pro Monat (z.B. 100.000). Ist es dazu nötig, einen externen "Counter" einzubinden? Falls ja, stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar? Und gibt es auch eine DSGVO-konforme Lösung?
Vorweg: Wir sind eine Online-Marketing-Agentur und dürfen keine rechtliche Beratung bieten. Die nachfolgenden Infos ersetzen keine juristische Beratung, sondern geben das von uns in der Agenturpraxis gesammelte Wissen weiter.
Die Kosten für eine Lizenz zur Nutzung von kostenpflichtigen Schriften (z.B. von MyFonts) hängt in der Regel von der Anzahl der Seitenaufrufe pro Monat ab. Um die Seitenaufrufe messen zu können, muss bei einigen Anbietern ein Counter in die Website eingebunden werden. Hierbei handelt es sich um einen Code, der bei jeden Seitenaufruf einen Ping an den Server des Schriftanbieters sendet.
Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Denn ist es i.d.R. nicht erlaubt, die IP-Adresse des Besuchers ohne dessen Zustimmung an einen externen Server zu senden. (Und genau aus diesem Grund müssen auch alle auf der Website verwendeten Schriften lokal gehostet werden.)
Wir haben hierzu im Februar 2024 exemplarisch bei zwei renommierten US-Schriftherstellern (Hoefler & Co. und House Industries) und der Plattform „MyFonts“ nachgefragt.
Die gute Nachricht: Bei allen dreien ist es zwar weiterhin nötig, dass man selbst die monatlichen Seitenaufrufe ermittelt (z.B. mit Google Analytics oder PIWIK PRO). Ein externer Counter ist dazu jedoch nicht (mehr) nötig. Vielmehr gilt das Vertrauensprinzip.